Die KI-Verordnung der EU gilt für alle, die KI einsetzen, nicht nur für Entwickler. Wir helfen Ihnen, den Überblick zu gewinnen und die Pflichten pragmatisch umzusetzen, verzahnt mit Datenschutz und Informationssicherheit.
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbote bestimmter KI-Praktiken (Art. 5) und Pflicht zur KI-Kompetenz der Mitarbeitenden (Art. 4) |
| 2. August 2025 | Pflichten für Anbieter großer Allzweck-KI-Modelle |
| 2. August 2026 | Allgemeine Anwendbarkeit, unter anderem Transparenzpflichten für Chatbots und KI-generierte Inhalte (Art. 50) sowie Aufsicht und Sanktionen |
| 2. Dezember 2027 | Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III, etwa in Personalauswahl, Bonitätsprüfung und kritischer Infrastruktur (verschoben durch den „Digital Omnibus“) |
| 2. August 2028 | Pflichten für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I |
Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Details und Quellen finden Sie im Whitepaper.
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